Es handelt sich nicht um Retouren im strengen Wortsinn, weil unverkauft gebliebene Waren nicht an den Verbraucher gelangt sind und deshalb von ihm auch nicht zurückgegeben werden können.
Auch bei Retouren wurden teilweise Mahngebühren erhoben, sofern die Bearbeitung bzw. die Verbuchung einer Rücksendung seitens der Händler etwas längere Zeit in Anspruch nahm.
Wird der Vertrag nach dieser Zeit beendet, so steht dem Vertrieb trotzdem noch das Retouren- und Rückstellungsrecht über bereits im Handel befindliche Tonträger zu.