In den Prozessakten heißt es: „Weil der Pfarrer alhie hefftig dawieder gewesen, das man die Weiber peinigte alß ist es dißmahl deßhalben underlaßen worden.
Akten-Taxe: Für geschriebene Gegenstände über 2½ Lot, wie Akten, Prozessakten, Manuskripte, Dokumente, Rechnungen, ausgefüllte Formulare etc. ohne Wertangabe.