Somit lehnten alle damaligen fünf Ämter des Kantons die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer bei einer durchschnittlichen Annahme von 27,62 % und einer Stimmbeteiligung von 45 % ab.
Ausnahme: Streitigkeiten über die Nach- und Strafsteuer, den Steuererlass und -bezug, Spezialsteuern (Motorfahrzeugsteuern, Hundesteuer etc.) sowie die sog.
Somit wurde die Erhöhung der Schiffssteuer im Gegensatz zur «Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern», über die gleichentags abgestimmt wurde und die ebenfalls als Massnahme des «Sparpaket 2005» vorgesehen war, angenommen.