Es genügt dann der unerwartete Eintritt eines bestimmten Ereignisses (etwa der Kursverfall einer Fremdwährung), um bei einer Vielzahl von Geldinstituten existenzbedrohende Kursverluste auszulösen.
Entsprechend besteht bei Aktien ein Insolvenz­risiko, das sowohl einen Dividenden-Ausfall, einen drastischen Kursverfall oder gar einen Totalausfall für den Aktionär bedeuten kann.
Positive Korrelation bedeutet hierbei, dass mit der Verschlechterung der Bonität der Gesellschaft im Regelfall auch ein Kursverfall der beliehenen Aktien einhergeht.
Positive Korrelation bedeutet hierbei, dass mit der Verschlechterung der Bonität der Gesellschaft im Regelfall auch ein Kursverfall der verpfändeten Aktien einhergeht.