Praktisch bedeutet das, dass in einem Szenario, bei dem der Anleger zum Laufzeitende mit nur leichten Kursveränderungen rechnet, sich ein Discountzertifikat anbietet.
Die Finanzverwaltung vertritt hierzu die Ansicht, dass bei Kursveränderungen börsennotierter Wertpapiere regelmäßig grundsätzlich nur von vorübergehenden Wertminderungen auszugehen sei.
Er gliederte den Stoff in Warenkunde, Handlung und Buchhaltung und begann, durch Anwendung der Wahrscheinlichkeitsrechnung auf „Preis- und Kursveränderungen, auf Assekuranzgeschäfte und verarbeitende Anstalten“ das Fach zu mathematisieren.