Mit der 1941 eingeführten „Gefolgschaftsrente“ zahlte das Unternehmen seinen Mitarbeitenden erstmals Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente aus.
Die Versorgung umfasst Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung, Leistungen der Kriegsopferfürsorge, Beschädigtenrente und Pflegezulage, Bestattungsgeld und Sterbegeld, Hinterbliebenenrente sowie Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen.