Die Gesellschaft sah es von Anbeginn auch als ihre Aufgabe, die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu fördern und für Alters- und Hinterbliebenenversorgung und finanzielle Unterstützung in Notfällen zu sorgen.
In vielen Fällen trägt die Hinterbliebenenversorgung dazu bei, dass Rentner mit kurzer oder fehlender Erwerbsbiografie nicht unter die Armutsschwelle fallen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind auch in der privaten Hinterbliebenenversorgung Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften gleich zu behandeln.
Den Referendaren wird nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung gewährleistet.