Herkunftsbezeichnungen konnten in vielen (nord-)europäischen Ländern auf nationaler Ebene lange Zeit wegen eines sogenannten Freihaltebedürfnisses nicht als Marke eingetragen werden.
Trotz eines riesigen Gebiets, dass in die Definition der Herkunftsbezeichnung einging, liegt die tatsächlich bestockte Rebfläche bei bescheidenen 40 Hektar.
Die Angabe dient somit der Herkunftsbezeichnung einfacherer Weine, für die keine spezifischere geschützte Ursprungsbezeichnung in Anspruch genommen werden kann.