Diese beiden Bestrebungen kamen in den vier Reichsgesetzen zum Hausfrieden, Frauenfrieden, Thingsfrieden und Kirchenfrieden zum Ausdruck, außerdem im Verbot der Versklavung von Schuldnern und der Regelung des Erbrechtes für Frauen.
Die Ehe mit seiner ebenso verhärmten wie eingeschüchterten und duldsamen Gattin und der gesamte Hausfriede im Allgemeinen leidet unendlich unter dieser Situation.