Zwar wurde sie wegen Hausfriedensbruchs angeklagt, erreichte aber mit ihrer Gruppe, dass die Verpachtung des Feuchtgebietes von dem rückgängig gemacht wurde.
Eine Strafbarkeit kommt vor allem bei der Überwindung eines physischen Hindernisses, das einem Container vorgelagert ist, als Hausfriedensbruch in Betracht oder als mitunter schwerer Diebstahl.
Gegen 70 Personen wurden Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, Nötigung, Hausfriedensbruchs, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gestellt.