Die deutsche Handelsklausel „frei Haus“ bedeutet, dass der Verkäufer zwar die Frachtkosten bis zum Käufer trägt, nicht jedoch auch das Transportrisiko übernimmt.
Einerseits hat sich die Bedeutung von Handelsklauseln vielfach in Handelsbräuchen verfestigt, andererseits ist zu berücksichtigen, dass Handelsklauseln im Zweifel bei typischen Geschäften auch mit typischem Inhalt gebraucht werden.
Für die Auslegung einer Handelsklausel kann eine aus ausländischem Recht stammende Rechtsvorstellung auch dann maßgeblich sein, wenn der Vertrag deutschem Recht unterliegt.
Die Internationale Handelskammer zeichnet seit 1923 die verbreitet im internationalen Handel verwendeten Handelsklauseln auf und hält ihre Bedeutung in den einzelnen Rechtsordnungen fest ().