1799 bekannte sich die kurfürstliche Regierung erstmals zum freien Bauernstand als Staatsziel, doch scheute sie sich, in das Eigentum der Grundherren einzugreifen.
Für seine Kirchen beschaffte der Grundherr oft Reliquien, welche in Reliquienschreinen ausgestellt wurden und über die Grablegen der Familie des Grundherrn wachten.