Es wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss gebildet und ein vorläufiger Sachwalter bestellt, der in dieser Funktion den neuen Geschäftsführer begleitet.
Die Gläubigerversammlung ist im deutschen Insolvenzverfahren das Willensbildungsorgan der Gläubigergemeinschaft, das die Rechte der Gläubiger gegenüber Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter und Insolvenzschuldner wahrnimmt, soweit diese nicht von einem eingesetzten Gläubigerausschuss wahrgenommen werden.