Oftmals werden bei solchen Verzichtsverhandlungen unterschiedliche Bedingungen für verschiedene Gläubigergruppen vereinbart (z. B. inländische Gläubiger vs. ausländische Gläubiger; Forderungen in Schuldnerwährung vs. Forderungen in Fremdwährung; Forderungen privater vs. staatlicher Gläubiger).
Diese Regelung kann beispielsweise dann notwendig werden, wenn Gläubigergruppen aus strategischen Gründen eine Zustimmung zum Insolvenzplan nicht geben wollen, obwohl sie keinen wirtschaftlichen Nachteil dadurch erleiden würden.
Um eine Maßnahme durchführen zu können, ist eine Mehrheit von 75 % der jeweiligen Gläubigergruppe erforderlich; ein Holdout-Problem entsteht für die nicht zustimmenden Gläubiger nicht.
Die Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen koordiniert die gemeinsamen Interessen der Schuldenberatungen und fungiert als Verbindungsstelle der Schuldenberatungen zu Ministerien, Wissenschaft, Sozialeinrichtungen und Gläubigergruppen.