Fälschlich werden zuweilen auch die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer als Bundessteuern angesehen, sie sind jedoch Gemeinschaftssteuern.
Es findet ein Umsatzsteuervorabausgleich für besonders finanzschwache Länder statt, es wird der Anteil aller Länder an den Gemeinschaftssteuern bestimmt und dem nachgeschaltet sind verschiedene Bundesergänzungszuweisungen.