Zur Gegenfinanzierung sollen sämtliche Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbestände abgeschafft werden und somit die Bemessungsgrundlage stark erweitert werden, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
Vielfach wird dazu ausgeführt, eine solche automatische Anpassung benötige keine „Gegenfinanzierung“, weil es hierbei lediglich darum gehe, über den reinen Inflationsausgleich hinaus keine weiteren Steuereinnahmen zu generieren.
Die Länder sollten parallel dazu ab 2003 aus der Finanzierung entlassen und vom Jahr 2008 an zu einer Gegenfinanzierung durch Ausgleich von Leistungen des Mutterschafts- und Sterbegeldes verpflichtet werden.
Zur Gegenfinanzierung musste der polnische Staat entsprechende Kredite durch Lieferungen von Industriegütern bezahlen, was zu einer enormen Belastung der Wirtschaft führte.