Ein Ergänzungshaushalt ist dagegen die nachträgliche Änderung eines noch nicht verabschiedeten, noch im Beratungsverfahren befindlichen Haushaltsentwurfs.
Unter einem Ergänzungshaushalt versteht man die nachträgliche Veränderung eines noch nicht verabschiedeten, noch im Beratungsverfahren befindlichen Haushaltsentwurfs.
Mit einem Nachtragshaushalt können dagegen nachträglich durch das Parlament Teile eines bestehenden, bereits verabschiedeten Haushalts abgeändert werden, mit dem Ergänzungshaushalt ein erst im Entwurfsstadium befindlicher Plan.