Für bestimmte Steuerpflichtige sowie besondere Steuerbilanzen (z. B. Betriebsstätten, Ergänzungsbilanzen etc.) bestehen zunächst sachliche bzw. zeitliche Ausnahmen.
Ergänzungsbilanzen enthalten gesellschafterspezifische Korrekturposten zu dem gesamthänderisch gebundenen Vermögen und gewährleisten damit eine zutreffende Erfassung des jeweiligen Beteiligungsanteils der einzelnen Mitunternehmer für steuerliche Zwecke.
Je Gesellschafter wird bei der Gewinnermittlung das Resultat der Ergänzungsbilanz mit dem Anteil am steuerlichen Gesamthandsergebnis zusammengefasst zum Ergebnis aus dem Gesamthandsbereich.