Das bedeutet, wenn eine Einzelfallentscheidung getroffen wurde, dass diese Entscheidung nicht automatisch auf alle anderen gleichwertigen Fälle bezogen werden kann.
Vermutlich waren die Gesetze nicht als einheitliches kodifiziertes Recht entworfen worden, sondern als Einzelfallentscheidungen zu aktuellen Ereignissen niedergeschrieben und zusammengetragen worden.
Dieses regelte zum einen religiöse Angelegenheiten, die die Bürgergemeinde tangierten und zum anderen profane private Rechtsstreitigkeiten, die im Streitfall in gerichtlichen Einzelfallentscheidungen mündeten.
Die in einem Kostenvoranschlag getroffenen Aussagen über den Gesamtpreis dürfen nur unwesentlich (Einzelfallentscheidung ca. 10 % bis 25 %) überschritten werden.
Der Inhalt der Rechtsfolge kann abstrakt (Allgemeinverfügung oder Rechtsnorm) oder konkret auf einen Einzelfall bezogen sein (Einzelverfügung, Einzelfallentscheidung).
Die Situationsethik wird auch mit dem Argument in Frage gestellt, dass ohne allgemeine Prinzipien eine situationsgebundene Einzelfallentscheidung nicht vernünftig getroffen werden könne.