Die Kalkulationen nach Art der Lebensversicherung beziehen das exakte Eintrittsalter der versicherten Person mit ein und führen zu einem altersbedingten Beitrag.
Die erste Läufigkeit (Östrarche) kann bereits mit sechs Monaten auftreten, aber auch ein Eintrittsalter von zwei Jahren ist nicht ungewöhnlich und selten ein Krankheitszeichen.
Es wird, abhängig vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und vereinbartem Leistungsumfang, der Beitrag für die gesamte Laufzeit (lebenslang) im Voraus berechnet.