Er wurde unter der Auflage als Diözesanbischof zurückzutreten, freigelassen, die Priester blieben aber weiter in Haft und wurden erst nach erfolgtem Rücktritt freigelassen.
Faktisch übt der Kardinal sein pfarrliches Amt jedoch nicht selbst aus, sondern hat andere Aufgaben, meist als Diözesanbischof oder an der römischen Kurie.