Bei den Verhandlungen, die in der Regel gut zwei Monate dauerten und öffentlich gehalten wurden, waren ein Vorsitzender, zwei richterliche Beisitzer und ein Anklagevertreter anwesend.
Er steht in seiner Funktion als Anklagevertreter bei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof sowie als Ermittlungsbehörde in bestimmten – gesetzlich geregelten – Fällen des strafrechtlichen Staatsschutzes neben den Landesstaatsanwaltschaften.