Die Staatsanwaltschaft konnte im Anklageverfahren nicht mit genügend Beweisen darlegen, dass die Frau von den Gang-Mitgliedern absichtlich vor einen einfahrenden Zug gestoßen wurde.
In der Legislaturperiode von 2006 bis 2008 war er Vorsitzender des Ausschusses für Anklageermächtigung und des parlamentarischen Ausschusses für Anklageverfahren.