Hier wird ein wesentlich günstigeres Bild der Spanier gezeichnet, aber immer wieder auch romantische Liebesgeschichte den Indios eingeflochten, fern jener früheren Vorwürfe der sexuellen Abartigkeiten wie Sodomie und Inzest.
Daher ist der Zweck einer Unterbringung im Maßnahmenvollzug meistens der Schutz der Gesellschaft vor dem Straftäter bzw. dessen „geistiger oder seelischer Abartigkeit“ sowie der Versuch der Heilung von selbiger.
Einem Sachverständigen zufolge leide der Angeklagte zwar an einer schweren seelischen Abartigkeit, war aber bei der Tat nicht ausschließbar schuldunfähig, jedoch sicher vermindert schuldfähig.
Zur Feststellung verminderter Schuldfähigkeit gelangte das Gericht, weil „eine schwere seelische Abartigkeit mit Krankheitswert“ zu erkennen gewesen sei.
Für alle „asoziale und rückfällige kriminelle Psychopathen, deren erbliche charakterliche Abartigkeit im Sippenbild abgelesen werden kann“ forderte er die zwangsweise Sterilisierung.