Als die Aufgabe an die Pfarrgemeinden zurückdelegiert wurde, war es aufgrund nicht vollständig geklärter Kompetenzen unklar, wem die Mittel aus dem Opferstock zustanden.
Eine zentrale Forderung ist, dass pflegenden Angehörigen – so wie Eltern – ein Anspruch auf Lohnersatzleistung zustehen soll, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder unterbrechen.
Mitglieder der Agrargemeinschaft sind Eigentümer jener Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken gebunden sind (Stammsitzliegenschaften) sowie Personen, denen persönliche (walzende) Anteilsrechte zustehen.