Im Text wird der Leser dazu aufgefordert, den Fragebogen ausgefüllt an den Absender (oft als „Rechtsabteilung“ ohne Firmenbezug angegeben) zurückzusenden.
Nachdem im Frühjahr 2006 ein Homeshopping-Kanal entsprechende Systeme vertrieben hatte, forderte dieser im vierten Quartal die Käufer auf, diese gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzusenden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass das Opfer von einem vermeintlichen Administrator dazu aufgefordert wird, die Logindaten als Antwort zurückzusenden, da angeblich technische Probleme vorliegen.
Ging es nun aber darum, Geld zurückzusenden, schickten sowohl die wütenden als auch die schuldbewussten Personen in etwa gleich viel Geld zurück und mehr als Personen in einem neutralen Zustand.