Wenn nach einiger Zeit alle Rentenbriefe zurückgekauft und damit alle Gläubiger befriedigt waren, wurde von den Rentenschuldnern nichts mehr eingezogen; ihre Schuld war getilgt.
Mit der Auflösung der alten Ständeordnung mussten Lehnsherren und Lehnsträger fliehen; der ehemalige Besitz konnte aber grösstenteils von der Familie zurückgekauft werden.
1859 wurden diese Fläche vom Staat zurückgekauft, um das hier errichtete Gebäude abzureißen und die Fläche in den mittlerweile entstandenen Staatsforst zu integrieren.