Dieser an sich logische Schluss bedürfte nicht einer Legitimierung als Völkerrechtssatz, wenn es nicht erhebliche widerstreitende Interessenlagen gäbe, die eine Relativierung dieses Satzes erforderlich machten.
Mittlerweile ist allgemein anerkannt, dass Ziel eines verfassungsrechtlichen Abwägungsvorganges sein muss, dass widerstreitende Grundrechtspositionen in praktische Konkordanz zu bringen sind.
Diese könne kein allgemeines Wohlgefallen an den Menschen sein, denn das wäre ein wirklichkeitsfernes Ideal, bedingt durch „eine den Anforderungen der Wahrheitsliebe widerstreitende Idealisierung der Menschen“.
Beide widerstreitende Erzbischöfe beanspruchten sowohl den Bischofsstuhl als auch die Kurfürstenwürde und so scharten sie und ihre Unterstützer Truppen um sich.
Dabei sind oft Präzision einerseits und Übersichtlichkeit („Lesbarkeit“) andererseits widerstreitende Anforderungen an eine Transkription, zwischen denen ein Kompromiss gefunden werden muss.