In beiden Fällen ist die vorgängige Einwilligung einer gerichtlichen Instanz erforderlich, um eine Internetüberwachung bei Tatverdächtigen oder Drittpersonen durchzuführen.
Ähnlich den thematischen Strukturierungskonzepten werden die unterrichtsmethodischen Strukturierungskonzepte bei der vorgängigen Unterrichtsplanung berücksichtigt.