Ob diese äußeren Ähnlichkeiten auch auf verwandtschaftliche Beziehungen hinweisen, kann allerdings erst über weitere molekulargenetische und archäometrische Forschungen nachgewiesen werden.
Gegenstand des Erbschaftskaufs ist nicht das Erbrecht des Erben, da dieses aus verwandtschaftlichen Beziehung oder Verfügungen von Todes wegen herrührt und nicht übertragbar ist.