Internationale Organisationen sind körperschaftliche Gebilde und als solche von ihren Gründungssubjekten verschieden und ihnen gegenüber rechtlich verselbständigt.
Bilder eines Niemandslandes, als „Randzonenlandschaften“ wird der Künstler sie später bezeichnen, die von der Unbehaustheit des modernen Menschen künden, sie „verselbständigen sich zu realen Allegorien.