Wenn also der Gesamtkonzern ein positives Ergebnis ausweist, erhalten alle Gemeinden Gewerbesteuer, die mit hoch profitablen Unternehmensteilen weniger als ohne Organschaft, die mit verlustbringenden Teilen mehr.
Weil die Produktionsquoten stets unterhalb der Kapazitätsgrenzen liegen, können die Unternehmen ihre Kapazitätsgrenzen nicht mehr ausschöpfen; es entstehen so genannte Leerkapazitäten, die verlustbringende Leerkosten verursachen.
Fehlende Reaktionen auf bereits eingetretene hohe Verluste und das unveränderte Beibehalten eines verlustbringenden Geschäftskonzepts sind ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht.