Er trat dann in den Dienst der Treuhandanstalt bzw. ab 1994 der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ein, wo er bis 1997 Leiter des Referates für Vermögensrecht war.
Während der Zeit des Referendariats arbeitete er unter anderem für die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (Treuhandanstalt) im Vertragsmanagement.
Ebenfalls stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender war er bis zur Einstellung der operativen Tätigkeit in der Nachfolgeorganisation der Treuhandanstalt, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben.
Am 21. August 2014 reichte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als Treuhänderin für das Vermögen der ehemaligen DDR beim Bezirksgericht Zürich Klage gegen die schweizerische Bank Julius Bär & Co.