So heißt es zum Beispiel in Artikel 1 des dort festgehaltenen Strafgesetzes: „Wer […] auch nur den Versuch macht, […] das verabscheuungswürdige Privateigentum wieder einzuschmuggeln, wird […] als ein Feind der Menschheit angesehen.
Obwohl Informanten seit dem 18. Jahrhundert von Schlangen als verabscheuungswürdigen Tieren sprachen, die es zu töten gelte, taucht die Schlange auf der linken Seite neben Dingen des täglichen Lebens auf.
Dagegen richteten sich antisemitische Karikaturen gegen eine unterlegene Minderheit, die dem Betrachter als verabscheuungswürdig ausgeliefert und als Sündenbock angeboten wurde, etwa für die Wirtschaftskrise 1877.