Zu diesem Zweck belastet er sein Grundstück, indem er dem Erbbauberechtigten das veräußerliche und vererbliche Rechte zugesteht, auf dem Grundstück ein Bauwerk zu errichten.
Kultursoziologisch wertvoll ist auch der jährlich wiederkehrende Flohmarkt nahe dem Ortskern, bietet er doch Einblick in veräußerliche Bestandteile nachbarlicher Haushalte.
Deswegen waren Grundeigentum wie Fahrniseigentum frei veräußerlich und teilbar; gesetzliche Veräußerungsverbote und Verfügungsbeschränkungen sind dem römischen Recht kaum bekannt.