Das ist aber z. B. bei einem Nettoeinkommen von 1.600 € und zwei unterhaltsberechtigten Kindern im Alter zwischen 12 und 17 Jahren nicht mehr der Fall.
1907 war er am Erlass eines Gesetzes beteiligt, das die Zuständigkeit des Jugendgerichts über die straffällig gewordenen Kinder hinaus auf vernachlässigte und unterhaltsberechtigte Kinder ausdehnte.
Bei einer Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber einem unterhaltsberechtigten Kind bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres kommt ein Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Betracht.
Minderjährige Kinder sind nach der Vorstellung des Gesetzgebers nicht in der Lage, ihren Unterhaltsbedarf durch eigenes Einkommen zu decken, sie sind daher immer unterhaltsberechtigt.
Das subjektive Nettoprinzip ist ein Verfassungsgebot, dass die steuerliche Verschonung des Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familie fordert.
Die Pfändungsfreigrenzen sind von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, d. h., den Familienangehörigen, denen der Schuldner Unterhalt leisten muss, abhängig.