Das Moorgebiet, das Lebensraum schutzbedürftiger Tier- und Pflanzenarten ist, sollte durch die Unterschutzstellung gesichert und durch geeignete Maßnahmen renaturiert werden.
Mit dessen Hilfe legt sie unbestimmte Rechtsbegriffe unter Würdigung aller betroffenen schutzbedürftigen und schutzwürdigen Interessen aus, um ein angemessenes Ergebnis zu erzielen.
Lebensstätten für schutzbedürftige Tier- und Pflanzenarten, die auf das Hochmoor und dessen Randbereiche angewiesen sind, sollen erhalten, gepflegt und entwickelt werden.
Diese Pflanzengesellschaften zu schützen und als Lebensraum schutzbedürftiger Arten und Lebensgemeinschaften zu entwickeln, ist der Zweck der Unterschutzstellung.