Während ihrer Parlamentszugehörigkeit war sie zunächst zwischen 2005 und 2007 Sprecherin ihrer Fraktion für Verbraucherschutz und anschließend von 2007 bis 2011 rechtspolitische Sprecherin.
Während die Nichtanwendung des Erwachsenenstrafrechts bis zu einem Alter von 17 Jahren unstreitig ist, gibt es eine rechtspolitische Debatte um dessen Anwendbarkeit auf junge Volljährige bis zu 20 Jahren.
Diese Analysen sollen dazu beitragen, die Entscheidungsgrundlagen für notwendige oder sinnvolle rechtspolitische Reformen im Kommunikationsrecht zu verbessern.