Lagerungsschäden werden als ärztliche Behandlungsfehler betrachtet, mit der Konsequenz von Schadenersatzansprüchen bis hin zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, sofern der Nachweis einer nicht kunstgerechten Lagerung erbracht werden kann.
Diese Art der Fallbearbeitung taucht in der Rechtspraxis regelmäßig als immanenter Bestandteil einer Relation oder eines Urteils auf und bildet den Hintergrund eines kunstgerecht gefertigten Schriftsatzes.
Tranchieren (auch Transchieren, von französisch trancher, „abschneiden, zerlegen“) bezeichnet das richtige und kunstgerechte Zerlegen von Fleisch, Fisch und Geflügel, aber auch von Obst und Gemüse.