Weniger problematisch sind Referenzen auf alte und neue Commons (oft auch: traditionelle und moderne Commons), da sie keine kategoriale Unterscheidung vornehmen, sondern eine zeitliche Einordnung.
Seine Definition wird jedoch in der Philosophie als unzureichend angesehen, weil sie den kategorialen Person-Begriff und seinen ontologischen Status nicht betrachte.
Als Integration dieser beiden Herangehensweisen entwickelte er die kategoriale Bildung, bei der sowohl den formalen wie den materialen Ansprüchen Rechnung getragen wird.
Die Justierung der verschiedenen technischen Parameter erlaube jedoch nur eine graduelle Verschiebung, keine kategoriale Neuverortung einer Technologie und ihres Wirkungsfeldes im gesellschaftlichen Bereich.