Diese Vorstellung, das Grundprinzip der Verfassungs- und Rechtsverhältnisse sei eine gottgewollte Dreiteilung der Menschen, hat sich im Laufe des Mittelalters herausgebildet.
Im Mittelalter entwickelten Theologen trotz der Vorstellung von der Ehe als gottgewollter Lebensform die Auffassung, dass die Ehelosigkeit eine noch höhere Einrichtung sei.