Hier wurden viele Klagen über seine Geschäftsführung laut; es wurde offen die Ansicht ausgesprochen, dass er, was Rechtlichkeit und Teilnahme an Unterschlagungen angehe, den französischen Beamten gleichstehe.
1 RPflG vorübergehend mit der Wahrnehmung der Tätigkeit als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle betraut werden, ebenso derjenige, der nach seinem Wissens- und Leistungsstand einem Beamten des mittleren Dienstes gleichsteht.
Beim Geheißerwerb wird angenommen, dass eine Mitwirkungshandlung bei der Übergabe, die auf Weisung erfolgt, der Mitwirkungshandlung des Anweisenden gleichsteht.
Darf der handelnde Beamte aufgrund von Anhaltspunkten von einer Gefahr ausgehen, spricht man von einer Anscheinsgefahr, die der konkreten Gefahr gleichsteht.