Aber auch in wenigen Bio-Betrieben wird die Enthornung praktiziert, die routinemäßige Anwendung ist jedoch untersagt, Einzelfälle sind genehmigungspflichtig.
Der Verwaltung oblag hauptsächlich die Führung der neu eingeführten Zivilstandsregister sowie die Aufstellung des genehmigungspflichtigen Haushaltsplans.