Der Selbstversicherungsgrundsatz erfordert aus bilanzrechtlicher Perspektive die Bildung einer Rückstellung für etwaige Schadensfälle, damit es bei größeren Schadenstragungen nicht zu einer Überlastung der Haushalte kommt.
Die Erziehungsberechtigten tragen naturgemäss etwaige von ihnen selbst gewünschte Ausgaben für Anschaffungen, Taschengeld, Studienfahrten, Zahnbehandlungen, Krankheitsfälle, sowie den eigenen Materialverbrauch bei Berufsausbildung.
Es ist, soweit möglich, jeweils der etwaige Wert in modernen Maßeinheiten angegeben, dazu beispielhafte Bibelstellen, in denen die jeweilige Einheit erwähnt wird.