Ob der von spätantiken Quellen erhobene Vorwurf der massiven Dekadenz der Vandalen zutrifft, darf allerdings bezweifelt werden – schließlich mussten sie sich permanent äußerer Angriffe erwehren.
Sofern der Besitz noch nicht entzogen wurde, darf sich der Besitzer einer Beeinträchtigung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht mit Gewalt erwehren (Abs.