Die Produktexperten sollten selbstständig das Produktwissen im Konfigurator einpflegen und aktualisieren können und nicht auf den Softwareanbieter angewiesen sein.
Wenn neuere Erkenntnisse eingepflegt werden, ist die Quelle/Fundstelle anzugeben und auf Gleichzeitigkeiten von Herrschern zu prüfen (diese soll entsprechend archäologischem Befund gewährleistet bleiben).
Regelmäßig stellte das Zentrale Büro für Artikelkatalogisierung neue Revisionen einzelner Seiten oder Kapitel zur Verfügung, die dann in die bestehenden Kataloge eingepflegt werden mussten.
Nach wie vor gibt es aber für jede Einheit eine Vorschriftenstelle, die den Großteil der Vorschriften in gedruckter Form vorhält und Aktualisierungen einpflegt.