Konnten eidliche Bekräftigungen vorgebracht werden, oder standen die Frauen als Kauffrauen im Geschäftsleben, konnte die Unwirksamkeit der Interzessionsregeln aufgrund handelsrechtlicher Aspekte ausnahmsweise durchbrochen werden.
Auch im Verwaltungsrecht gibt es verschiedene Arten von Vernehmungen, z. B. die eidliche Vernehmung eines anderen als eines Beteiligten gemäß Abgabenordnung.