Im Laufe der Zeit, insbesondere im 16. Jahrhundert, wurden immer mehr Siedlungen entweder nachträglich mit Stadtrechten oder mit bergrechtlichen Privilegien versehen.
Das kurfürstliche Patent stattete ihn mit umfangreichen bergrechtlichen und administrativen Vollmachten aus, um von den bestehenden Salzwerken den Salzzehnt konsequent einzufordern.
Im modernen bergrechtlichen Sinne bedeutet Bergfreiheit die Freiheit jedes Bergbauwilligen, bergfreie Bodenschätze aufzusuchen, unabhängig von der Tatsache, ob ihm der Grund und Boden gehört.
Mit Zubuße bezeichnet man Beiträge, die der Anteilseigentümer (Gewerke) einer Bergrechtlichen Gewerkschaft an diese zur Erfüllung von Verbindlichkeiten zu entrichten hat.