Diese recht komplizierte bergrechtliche Konstruktion diente vermutlich der Erlangung zusätzlicher Beteiligungsquoten, ein damals nicht unüblicher Vorgang (vergl.
Im Laufe der Zeit, insbesondere im 16. Jahrhundert, wurden immer mehr Siedlungen entweder nachträglich mit Stadtrechten oder mit bergrechtlichen Privilegien versehen.
Da das Bergwerk als Bergrechtliche Gewerkschaft gegründet worden war, bestand jederzeit die Möglichkeit, dass Anteile dieser Gewerkschaft von anderen Personen aufgekauft wurden.
Wenn ein Bergbautreibender innerhalb eines bestimmten Grubenfeldes die Abbaurechte auf bestimmte Rohstoffvorkommen erwerben wollte, musste er zuvor bestimmte bergrechtliche Formalitäten erledigen.