Jeder Adlige in wehrfähigem Alter war verpflichtet, sich mit Ausrüstung und Gefolge unter die Befehle der vom König ausersehenen Kommandeure zu stellen.
Das Staatsoberhaupt wurde kraft seines Amtes zum Inhaber und Großmeister, außerdem sollte das achtköpfige Kapitel einen Kanzler, Sekretär und Schatzmeister ausersehen.